Eine Sicherheitsbeleuchtung erfüllt ihren Zweck nur, wenn sie im Ernstfall zuverlässig funktioniert. Deshalb sehen Normen und Vorschriften regelmäßige Prüfungen vor – nicht nur einmal im Jahr. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen verständlichen Überblick: welche Regelwerke gelten, welche Prüfintervalle üblich sind und wie Leuchten mit Autotest den Aufwand reduzieren können.
👤 Wer ist verantwortlich?
Zuständig ist grundsätzlich die für das Gebäude rechtlich verantwortliche Person, in der Regel der Eigentümer oder Betreiber. Die Pflicht kann vertraglich, etwa im Mietvertrag, auf Mieter oder Betreiber übertragen werden. Für die laufende Dokumentation wird eine verantwortliche Person benannt, die das Prüfbuch führt.
📋 Welche Regelwerke gelten?
- DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 – die zentrale Norm für Betrieb, Prüfung und Dokumentation von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Sie ersetzt die Fassung von 2005 sowie die nationale Vornorm DIN VDE V 0108-100-1:2018-12. Für beide gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Mai 2027.
- Baurecht: Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen und die Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) der Länder. Da diese teilweise noch auf DIN VDE V 0108-100-1 verweisen, empfehlen Fachleute, sich bis auf Weiteres auch an deren Prüfintervallen zu orientieren.
- Arbeitsschutz: Arbeitsstättenverordnung und ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ (Neufassung Mai 2023). Die frühere ASR A3.4/7 wurde 2022 aufgehoben; ihre Inhalte finden sich heute in ASR A2.3, A3.4 und A1.3.
- Bestandsanlagen: Hier gelten grundsätzlich die Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung, sofern keine anderen bau- oder arbeitsschutzrechtlichen oder vertraglichen Vorgaben bestehen.
Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von Gebäudeart, Nutzung und Bundesland ab.
🗓️ Übliche Prüfintervalle im Überblick
| Intervall | Was wird typischerweise geprüft? |
|---|---|
| Täglich | Sichtkontrolle der Betriebs- und Störungsanzeigen zentraler Stromversorgungen (Zentral- und Gruppenbatteriesysteme) – auch über Meldetableau oder Überwachungssoftware möglich |
| Wöchentlich | Funktionskontrolle der Leuchten im Batteriebetrieb nach DIN VDE V 0108-100-1. In der Neufassung der DIN EN 50172 nicht mehr gesondert gefordert, wird aber mit Blick auf das Baurecht weiterhin empfohlen |
| Monatlich | Kurzer Funktionstest mit simuliertem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung |
| Jährlich | Test über die volle Bemessungsbetriebsdauer (z. B. 1, 3 oder 8 Stunden) sowie Prüfung von Batterien, Lade- und Meldeeinrichtungen – am besten zu einem Zeitpunkt mit geringem Risiko, da die Akkus anschließend wieder geladen werden müssen |
| Alle fünf Jahre | Die Neufassung der DIN EN 50172 sieht zusätzlich eine Prüfung im Fünfjahresrhythmus vor |

In Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser) können zusätzliche Prüfungen durch bauordnungsrechtlich anerkannte Sachverständige vorgeschrieben sein.
📒 Das Prüfbuch
Alle Prüfungen sollten lückenlos dokumentiert werden: Datum, Ergebnis, festgestellte Mängel und durchgeführte Instandsetzungen. Das Prüfbuch kann handschriftlich geführt oder durch die Aufzeichnungen einer automatischen Prüfeinrichtung nach DIN EN 62034 ersetzt werden. Es sollte vor Ort für Behörden, Versicherungen und Sachverständige einsehbar sein und über mehrere Jahre aufbewahrt werden – in der Praxis wird häufig eine Aufbewahrung von mindestens vier Jahren empfohlen.
🔧 Wer darf prüfen?
Einfache Sichtkontrollen kann eine unterwiesene Person übernehmen. Die jährliche Prüfung sowie Instandsetzungen gehören in die Hände einer Elektrofachkraft bzw. einer fachkundigen Person.
⚡ Wie Leuchten mit Autotest den Aufwand reduzieren
Leuchten mit Autotest prüfen ihre Funktion und ihren Akku regelmäßig selbstständig und zeigen den Status über eine Kontroll-LED an. Das erspart viele manuelle Einzeltests. Wichtig: Die Pflicht zur Dokumentation und die regelmäßige Prüfung durch eine Fachkraft entfallen dadurch nicht – die Testergebnisse müssen abgelesen und im Prüfbuch festgehalten werden. Bei größeren Anlagen lohnt sich ein zentral überwachtes System: In der bisherigen Vornorm war die zentrale Überwachung von Einzelbatterieleuchten gefordert, in der Neufassung wird sie weiterhin empfohlen.
Passende Leuchten finden Sie in unserem Sortiment:
- Rettungszeichenleuchten mit Autotest
- Sicherheitsleuchten mit Autotest
- Rettungszeichenleuchten für Zentralbatteriesysteme: 230V | 24V
- Sicherheitsleuchten für Zentralbatteriesysteme: 230V | 24V
✅ Kurz-Checkliste
- ✅ Ist eine verantwortliche Person benannt?
- ✅ Ist das Prüfbuch vorhanden und aktuell?
- ✅ Sind die Prüftermine eingeplant?
- ✅ Wurden festgestellte Mängel dokumentiert und behoben?
- ✅ Erreichen die Akkus noch die Bemessungsbetriebsdauer? Falls nicht, müssen sie getauscht werden.
- ✅ Ist geklärt, welche bau- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für Ihr Gebäude gelten?
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder fachliche Beratung. Maßgeblich sind die für Ihr Gebäude geltenden Vorschriften, die Herstellerangaben sowie die Vorgaben Ihrer Elektrofachkraft bzw. Ihres Prüfsachverständigen. Stand: September 2026.