Sicherheitsbeleuchtung

Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung und Richtwerte in Berufsgenossenschaften

  • Beleuchtungsstärke für Fluchtwege mindestens 1lx.
  • Messung der Beleuchtungsstärke auf der Mittellinie des Fluchtweges in 20cm Höhe über dem Fußboden.
  • 50% der Beleuchtungsstärke in 5s, 100% in 60s.
  • Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten müssen angebracht sein bei oder in der Nähe
    •  jeder Unterbrechung und Richtungsänderung von Fluren,
    •  der Antrittsstufe jeder im Rettungsweg befindlichen Treppen,
    •  jeder Änderung der Flurbreite, welche eine Gefahr bewirken kann.
  • Bei Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung muss die Beleuchtungsstärke min. 15lx vorzugsweise 10% der vorgeschriebenen
  • Beleuchtungsstärke für die Dauer der bestehenden Gefährdung, min. aber 1min., betragen und nach höchstens 5s erreicht sein.
  • Bei Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung muss die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung im gesamten Tätigkeitsbereich erreicht werden.
 

 

Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung und Richtwerte in Schwimmbädern

  • in Schwimmbädern ab 1,35m Wassertiefe muß die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung auf der Wasseroberfläche 15 lx betragen, sonst 1 lx. Darüberhinaus sind die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung zu beachten.

 

Sportstätten - Sicherheitsbeleuchtung für die Teilnehmer

Um eine Veranstaltung geordnet beenden zu können, muss für eine bestimmte Zeit ein prozentual vorgegebenes
Beleuchtungsniveau der Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, das von der Sportart und vom Wettbewerbsniveau
abhängig ist.


In den meisten Fällen gilt:
5% der Nennbeleuchtungsstärke für mindestens 30s.


Beispiel 1: Schulsport
Beleuchtungsklasse 3 -> 200 lx
5% für mindestens 30s -> 10 lx


Beispiel 2: Leistungssport national/international (z.B. Basketball)
Beleuchtungsklasse 1 -> 750 lx
5% für mindestens 30s -> 37,5 lx


Nach Ablauf der 30s muss die Mindestbeleuchtungsstärke für die Sicherheitsbeleuchtung mindestens 1 lx betragen.
Ansonsten sind die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung zu beachten.

 

Übersicht über die Anforderungen an die elektrische Anlage für Sicherheitsbeleuchtung

 

Lichttechnische Anforderungen