Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung und Richtwerte in Berufsgenossenschaften
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Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung und Richtwerte in Schwimmbädern
Sportstätten - Sicherheitsbeleuchtung für die Teilnehmer
Um eine Veranstaltung geordnet beenden zu können, muss für eine bestimmte Zeit ein prozentual vorgegebenes
Beleuchtungsniveau der Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, das von der Sportart und vom Wettbewerbsniveau
abhängig ist.
In den meisten Fällen gilt:
5% der Nennbeleuchtungsstärke für mindestens 30s.
Beispiel 1: Schulsport
Beleuchtungsklasse 3 -> 200 lx
5% für mindestens 30s -> 10 lx
Beispiel 2: Leistungssport national/international (z.B. Basketball)
Beleuchtungsklasse 1 -> 750 lx
5% für mindestens 30s -> 37,5 lx
Nach Ablauf der 30s muss die Mindestbeleuchtungsstärke für die Sicherheitsbeleuchtung mindestens 1 lx betragen.
Ansonsten sind die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung zu beachten.
Übersicht über die Anforderungen an die elektrische Anlage für Sicherheitsbeleuchtung
Lichttechnische Anforderungen